Alarmierung & Signalgeber

Bei der Alarmierung werden folgende Arten unterschieden:

a) Durch optische und akustische Signalgeber wird beim Externalarm der Täter vor Ort abgeschreckt und eine Alarmierung der Öffentlichkeit und Nachbarn ausgelöst.

b) Eine Alarmmeldung sollte jedoch nicht an den am Objekt befindlichen Alarmgebern enden. Mithilfe des Fernalarms wird daher ein Alarm an eine hilfeleistende Stelle übers Telefon- oder Handynetz weitergeleitet. Dieser sogenannte stille Alarm erfolgt lautlos, so dass der Einbrecher hiervon nichts bemerkt. Bei der hilfeleistenden Stelle handelt es sich um eine rund um die Uhr besetzte Notruf- und Serviceleitstelle. Von dort werden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, z.B. eine direkte Alarmverfolgung durch das Personal einer Wachgesellschaft.

Neben den Einbruchalarmen können auch weitere wichtige Meldungen, wie z.B. Brandmeldungen und Störungen übertragen werden.

c) Beim Internalarm (akustisch oder optisch) werden die im Objekt befindlichen Personen aufmerksam gemacht (bei interner Scharfschaltung der Anlage). Der interne Alarm dient nicht zur Alarmierung Außenstehender. Zu diesem Zweck werden Internsignalgeber eingesetzt, die im ganzen Haus hörbar sind.

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